Zum Tod von Prof. Dr. Rupert Hofmann 

Rupert Hofmann, eines der ersten Mitglieder der JVL und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der ZfL ist am 29. Dezember 2016, wenige Monate vor seinem 80. Geburtstag, in München verstorben. Er wurde am 2. April 1937 in Mannheim geboren und war von 1971 bis 2002 Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Regensburg. Hofmann war Politikwissenschaftler mit rechtsphilosophischen Wurzeln. Er promovierte bei Helmut Kuhn in München mit einer Arbeit zum Thema „Logisches und metaphysisches Rechtsverständnis. Zum Rechtsbegriff Hans Kelsens“. Er war einer der wenigen seiner Zunft, die die Problematik der Legalisierung der Abtreibung für das rechtsstaatliche Fundament der Demokratie erkannten und in scharfsichtigen Publikationen thematisierten. Er hat wiederholt Widersprüche und Tragweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu § 218 vom Mai 1993 kritisiert. „Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte“ habe das Gericht mit diesem Urteil die unüberprüfbare Letztentscheidung der Schwangeren über das Lebensrecht des Kindes gestellt. Es habe den historischen Fortschritt der Monopolisierung der Gewalt im modernen Rechts und Verfassungsstaat preisgegeben und privater Gewaltanwendung den Weg geebnet. Das gesetzliche Beratungskonzept in der Schwangerschaftskonfliktberatung („ein frommer Betrug“), der Memminger Prozeß gegen den Abtreibungsarzt Theißen und die beispiellose Urteilsschelte danach in den Medien wie auch auf den Straßen waren Gegenstände seiner immer logisch argumentierenden und sehr verständlich geschriebenen Analysen. Aber auch theologischen Irrwegen galt seine Aufmerksamkeit. Das gilt sowohl für die moraltheologischen Versuche, den Beratungsschein in der Schwangerschaftskonfliktberatung mittels einer utilitaristischen Ethik zu rechtfertigen („Von sauberen und von schmutzigen Händen“), als auch für die Versuche der Befreiungstheologie in den 80er Jahren, Klassenkampf und Revolution eschatologisch zu überhöhen. Zum Artikel „Von sauberen und von schmutzigen Händen“ (ZfL 1999, 75 ff.) schrieb ihm sein früherer Regensburger Kollege Joseph Kardinal Ratzinger am 15. Juli 1999, er zeige, welche Fragen „beim leidigen Streit um den Schein auf dem Spiel stehen“ und decke auf, „woher gewisse stereotyp wiederholte Argumente für den Erhalt des ‚status quo‘ kommen“. Einen unabhängigen Kopf hatte Rupert Hofmann schon als Assistent am Münchener Geschwister-SchollInstitut. Als sein Chef ihn beauftragte, einem kritischen Doktoranden in einer Vorlesung zur politischen Philosophie 1969 mitzuteilen, er möge sich in der Veranstaltung nicht mehr melden, um das Naturrecht zur Geltung zu bringen, weigerte er sich nicht nur, den Auftrag auszuführen, sondern sagte seinem Chef auch unverblümt, das müsse er schon selber tun, noch besser wäre aber, wenn er davon Abstand nehmen und der Diskussionsfreiheit Respekt zollen würde. Rupert Hofmann hat sein Ziel erreicht. Requiescat in pace.

Manfred Spieker, Osnabrück