Selbstverständnis

Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) wurde 1984 von Juristen verschiedener Fachrichtungen, darunter namenhafte Verfassungsrechtler und Strafrechtslehrer, gegründet. Sie sorgt sich um Menschenwürde und Menschenrechte Ungeborener wie Schwangerer und bemüht sich um einen gerechten Ausgleich bei Konflikten. Ausgangspunkt ist die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Gleichwertigkeit geborenen und ungeborenen menschlichen Lebens. Aufgrund der Erkenntnis, dass der Schutz dieses Lebens unteilbar ist, beschäftigt sich die JVL neben der Abtreibung auch mit anderen Fragen unserer Zeit, in welchen Menschenwürde und Lebensrecht bedroht sind (z.B. Embryonenschutz, Stammzellenforschung, In-vitro-Fertilisation, Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik, Klonen, Euthanasie, Sterbehilfe).

Die JVL tritt für einen wirksamen rechtlichen Lebensschutz ein. Sie bezieht Stellung in der rechtspolitischen Diskussion, zu Gesetzentwürfen sowie zu Gesetzen und ihrer Praxis. Sie informiert über die einschlägige Rechtsprechung und setzt sich mit ihr auseinander. Mit öffentlichen Tagungen und in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) pflegt sie den interdisziplinären Dialog in allen Fragen des Lebensschutzes. Als Mitglied des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) arbeitet die JVL mit anderen deutschen Lebensrechtsorganisationen zusammen.

Die JVL ist ein gemeinnütziger und damit steuerrechtlich förderungswürdiger eingetragener Verein (Spendenkonto siehe Impressum). Sie zählt derzeit ca. 1000 Mitglieder, größtenteils Juristinnen und Juristen in Beruf und Ausbildung sowie zu etwa einem Drittel auch Angehörige anderer Disziplinen (Medizin, Philosophie, Theologie, Sozialwissenschaft, etc.). An einer Mitgliedschaft Interessierte können per E-Mail Informationen anfordern.